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260714-2-Motorradstreife stoppt stark getuntes Kleinkraftrad in Achterwehr

14. Juli 2026 um 14:04 Uhr

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In der Nacht von Samstag auf Sonntag (11.07-12.07.2026) kontrollierte eine Kradstreife ein Kleinkraftrad, bei dem erhebliche Mängel und technische Veränderungen festgestellt werden konnte, sodass die Betriebserlaubnis erloschen ist.

In der Nacht vom 11.07.2026 zum 12.07.2026 kontrollierte eine Kradstreife des Polizei-Autobahn und Bezirksrevier Fachdienst Bezirk aus Rendsburg drei gemeinsam fahrende Zweiräder. Kontrolliert wurden ein Motorrad mit 350 cm³, ein Leichtkraftrad mit 125 cm³ sowie ein Kleinkraftrad der Marke Zündapp mit 50 cm³ aus dem Baujahr 1980. Bereits die Zusammensetzung des Trios wirkte auffällig: Während die beiden größeren Maschinen problemlos zügig unterwegs sein dürfen, hätte die Zündapp mit ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h eigentlich schnell den Anschluss verlieren müssen.

Schon während der Kontrolle stellten die Beamten an dem Kleinkraftrad zahlreiche technische Veränderungen fest, die auch auf eine erhebliche Leistungssteigerung hindeuteten. Verbaut waren unter anderem ein Crosslenker ohne Genehmigung, eine nicht genehmigte Scheibenbremsanlage, ein Schnellgasgriff, ein Tuningzylinder, ein Tuningvergaser, eine manipulierte Abgasanlage sowie eine geänderte Übersetzung. Hinzu kamen erhebliche Mängel: Der vorgeschriebene Rückspiegel fehlte, der Hinterreifen war vollständig abgefahren und sämtliche Befestigungsschrauben des hinteren Kettenrades waren gelockert.

Es bestand somit der Verdacht, dass die Betriebserlaubnis erloschen war und das Fahrzeug deutlich schneller als die zulässigen 40 km/h fahren konnte. Da der 18 Jahre alte Fahrzeugführer lediglich im Besitz der Fahrerlaubnisklasse AM (bis 45 km/h) ist, ergab sich zudem der Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Das Kleinkraftrad wurde zur Beweissicherung sichergestellt und zum Gelände des Fachdienstes in Rendsburg verbracht. Die tags darauf erfolgte Überprüfung mit einem Rollenprüfstand brachte ein auch für die erfahrenen Beamten nicht alltägliches Ergebnis: eine Höchstgeschwindigkeit von 118 km/h, ein Wert, der bei einem Fahrzeug in diesem technischen Zustand ein erhebliches Gefahrenpotenzial bedeutet.

Gegen den 18 Jahre alten Fahrzeugführer wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Auch gegen den Halter wird strafrechtlich ermittelt, weil er das Fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zugelassen haben soll. Zudem werden gegen beide Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der technischen Veränderungen und Mängel geprüft.

Mira Grunicke -Pressesprecherin PD Neumünster

Quelle: Polizei Neumünster. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗

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