Trunkenheitsfahrt
Am Samstagabend, den 11.07.2026 fiel einer Polizeistreife ein schlangenlinienfahrender PKW auf, welcher die Berghäuser Straße befuhr. Trotz mehrerer Anhaltesignale und der Verwendung von Martinshorn und Blaulicht zeigte der Führer des PKW keine Reaktion und setzte seine Fahrt unbeirrt fort. Nachdem der 83-jährige Fahrzeugführer letztendlich einer Verkehrskontrolle unterzogen werden konnte, stellten die Polizeibeamten alkoholbedingte Auf -und Ausfallerscheinungen fest. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab 1.50 Promille. Dem 83-jährigen wurde die Weiterfahrt untersagt, der Führerschein beschlagnahmt und eine Blutprobe entnommen. Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Zudem wird die zuständige Fahrerlaubnisbehörde in Kenntnis gesetzt.
Die Polizei weist darauf hin, dass das Führen von Fahrzeugen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss eine erhebliche Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer darstellt und man nicht nur die Verantwortung für die eigene Person, sondern auch für jeden anderen Verkehrsteilnehmer trägt. Bereits geringe Mengen können die Reaktionsfähigkeit und das Urteilsvermögen deutlich beeinträchtigen.
Quelle: Polizei Ludwigshafen. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗
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