Zwölfjährige bei E-Scooter-Unfall verletzt
An der Kreuzung Nordbahnstraße/Am Heiligenhäuschen kam es am Donnerstagvormittag zu einem Verkehrsunfall, bei dem sich eine Zwölfjährige leicht verletzte. Das Mädchen war mit einer 13-jährigen Freundin gemeinsam auf einem E-Scooter unterwegs. Im Kreuzungsbereich missachtete sie nach derzeitigen Erkenntnissen die Vorfahrt einer 55-jährigen Autofahrerin.
Während die 13-Jährige noch rechtzeitig von dem Roller herunterspringen konnte, prallte das jüngere Mädchen in die Seite des Opels. Dabei erlitt sie eine Schürfwunde. An dem Pkw entstand ein geringer Lackschaden.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr erst ab 14 Jahren geführt werden dürfen und nur für eine Person zugelassen sind. Die Vorschriften sollen unter anderem sicherstellen, dass die Fahrzeuge sicher beherrscht werden können und sich das Unfallrisiko - insbesondere in Kreuzungsbereichen und bei komplexen Verkehrssituationen - verringert. |kle
Quelle: Polizei Kaiserslautern. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗
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