Abzocke mit Ankauf von Wertgegenständen - Polizei warnt vor Betrugsmasche
Beim Verkauf von älteren Gegenständen, die generell ein eher geringes Kaufinteresse haben könnten, rät die Polizei zur Vorsicht. Unseriöse Händler und Betrüger locken mit angeblich lukrativen Angeboten für beispielsweise Briefmarken, Postkarten oder Pelzmänteln. Teils wollen die Betrüger über solche Lockvogelangebote Informationen zu tatsächlichen Wertgegenständen auskundschaften.
Zum Teil hat man es mit überörtlich agierenden Banden zu tun, bei denen die Anmieter der Geschäftsräume, der Geschäftsinhaber oder der Ankäufer verschiedene Personen mit teils falsch angegebenen Personalien sind. Manche bieten deutlich zu niedrige Ankaufspreise und setzen ihre Kunden während des Verkaufsgesprächs unter Zeitdruck.
Manche Betrüger täuschen vor, den Wert des Goldes zunächst prüfen zu müssen, nehmen die Wertgegenstände mit und sind anschließend nicht mehr erreichbar.
Weitere Täter nutzen ein Verkaufsinteresse an Pelzen, Gemälden oder Porzellan gezielt, um Informationen über die Wohnsituation und etwaig vorhandene Wertgegenstände zu erlangen. Diese Erkenntnisse können direkt für Trickdiebstähle oder auch später Einbrüche genutzt werden und auch an andere Straftäter z.B. für Betrugsstraftaten weitergegeben werden.
Reisende Täter sind nur kurz an einem Ort und danach dann nicht mehr erreichbar oder auffindbar und betrügen oder bestehlen vielleicht schon die nächsten Opfer in einer anderen Stadt
"Fliegende Händler" mieten nur kurzfristig Ladenlokale, Geschäftsräume oder Hotelzimmer an, um Gold u.a. Edelmetalle und Schmuck mit Steinen oder Edelsteine anzukaufen und sind nach Betrügereien oft spurlos verschwunden
In diesem Zusammenhang rät die Polizei Bürgerinnen und Bürgern, die Wertgegenstände verkaufen möchten:
- Informieren Sie sich über aktuelle Ankauf- und Verkaufswerte
(z.B. aktueller Goldkurs und Materialwerte) - Wiegen Sie Ihre Ware aus Edelmetallen vor einem potentiellen
Verkauf ab - Bevorzugen Sie etablierte alteingesessene Fachgeschäfte,
Juweliere oder zertifizierte Edelmetallhändler (Z.B.
Telefonbucheinträge - bei Internetauftritten schauen Sie z.B. nach
dem Zeitraum der Existenz des Geschäftes) - Überprüfen Sie das Impressum oder Handelsregistereinträge - Holen Sie mehrere unabhängige und unverbindliche
Vergleichsangebote ein - Verlangen Sie schriftliche Kaufverträge, die die veräußerten
Gegenstände mit detaillierter Beschreibung, Gewichte, Karat und
Legierungen einzeln aufgelistet aufführen - Akzeptieren Sie keine Anzahlungen, Schecks oder Überweisungen,
sondern ausschließlich die Barzahlung der vereinbarten Gesamtsumme - Zurückhaltung bei eigenen Informationen (Wertsachen und Bargeld
in der Wohnung, Wohnverhältnisse, Abwesenheitszeiten etc.) - Nehmen Sie eine Vertrauensperson mitVorsicht ist geboten bei:
- Lockangeboten mit offensiver, auffälliger Werbung wie Bunte
Briefkasteneinwürfe oder Einleger in Zeitschriften - Angeboten, die extrem hohe Ankaufspreise versprechen - Nur zeitlich befristeten Angeboten, Sonderaktionen, erzeugtem
Zeitdruck - Gerade neu eröffneten Geschäften, die noch nicht richtig
eingerichtet und ausgestattet sind oder Geschäften, die zeitnah
schließen und nicht mehr ordentlich eingerichtet oder ausgestattet
sind - Hausbesuchen, da man völlig Fremde in die Privatsphäre lässt
Quelle: Polizei Herford. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗
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