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Standorte der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung

10. Juli 2026 um 12:17 Uhr

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<p>In dieser Woche sind folgende Messestellen vorgesehen:</p> <p><strong>Freitag</strong>, 10.07.2026: Reuterstra&szlig;e, Klutstein, J&auml;gerstra&szlig;e<br /><strong>Samstag</strong>, 11.07.2026: Hornstra&szlig;e, Mutzer Stra&szlig;e</p> <p>In der n&auml;chsten Woche sind folgende Messestellen vorgesehen:</p> <p><strong>Montag</strong>, 13.07.2026:&nbsp;Dolmanstra&szlig;e,&nbsp;Halbenmorgen,&nbsp;Rheinh&ouml;henweg<br /><strong>Dienstag</strong>, 14.07.2026:&nbsp;In der Auen,&nbsp;Hornstra&szlig;e,&nbsp;Hufer Weg<br /><strong>Mittwoch</strong>, 15.07.2026:&nbsp;Ball,&nbsp;Am R&uuml;bezahlwald,&nbsp;In der Schlade<br /><strong>Donnerstag</strong>, 16.07.2026:&nbsp;Asselborner Weg,&nbsp;Steinbreche,&nbsp;Klutstein<br /><strong>Freitag</strong>, 17.07.2026:&nbsp;Saaler Stra&szlig;e,&nbsp;J&auml;gerstra&szlig;e,&nbsp;Katterbachstra&szlig;e<br /><strong>Samstag</strong>, 18.07.2026:&nbsp;Steinacker,&nbsp;Voiswinkeler Stra&szlig;e</p> <p>An welchen Stellen der Kreis kontrolliert, erfahren Sie unter folgendem Link:</p> <p><a target="_blank" href="https://www.rbk-direkt.de/Dienstleistung.aspx?dlid=3741">https://www.rbk-direkt.de/Dienstleistung.aspx?dlid=3741</a></p> <p>Das Ministerium f&uuml;r Inneres und Kommunales NRW hat mit Wirkung vom 15. Juli 2013 die Verwaltungsvorschrift zu &sect; 48 Abs. 2 des Ordnungsbeh&ouml;rdengesetzes (OBG) ge&auml;ndert. In den einleitenden Hinweisen hei&szlig;t es nun: &bdquo;Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass Transparenz, Ver&ouml;ffentlichung und mehr Kontrollen positive Verhaltens&auml;nderungen bewirken . . . Besondere Bedeutung kommt dabei der Ank&uuml;ndigung von Kontrollen und der Ver&ouml;ffentlichung von Messstellen zu . . . Daher sieht die Neuregelung die Verpflichtung der Ank&uuml;ndigung und Ver&ouml;ffentlichung der kommunalen Messstellen vor. Diese Pflicht bezieht sich auf die Mess&ouml;rtlichkeiten, die tagesaktuell zu ver&ouml;ffentlichen sind, nicht aber die genauen Messzeitpunkte."</p> <p>Konkret verf&uuml;gt wird die Ver&ouml;ffentlichung der Messstellen in der Verwaltungsvorschrift Nr. 48.26: &bdquo;Geschwindigkeits&uuml;berwachungsma&szlig;nahmen aus Gr&uuml;nden der Verkehrssicherheit sind entsprechend den Sach- und Personalressourcen vorrangig zu gew&auml;hrleisten. Messstellen sind im Vorfeld mittels geeigneter Medien anzuk&uuml;ndigen und zu ver&ouml;ffentlichen."</p> <p>Die Stadt Bergisch Gladbach greift als geeignetes Medium im Sinne der Vorschrift auf die st&auml;dtischen Internet-Seiten zur&uuml;ck und ver&ouml;ffentlicht im w&ouml;chentlichen Rhythmus die an den jeweiligen Wochentagen geplanten Messpunkte der durch die Kommune vorgenommenen Geschwindigkeits&uuml;berwachung. Die Kreispolizeibeh&ouml;rde f&uuml;hrt eigene Kontrollen durch; Informationen hierzu finden sich auf den Internet-Seiten der Polizei.</p>

Quelle: Stadt Bergisch Gladbach. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗