Abschlussmeldung des Polizeipräsidiums Aalen zur Kontrollaktion von E-Scootern im Stadtbereich Crailsheim
Das Polizeirevier Crailsheim führte am Montag zwischen 13 Uhr - 16 Uhr gemeinsam mit dem Kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Crailsheim eine Präventions- und Kontrollaktion zum Thema E-Scooter im Bereich der Lange Straße und der Goethestraße durch. Ziel der Aktion war es, Bürgerinnen und Bürger über die geltenden Vorschriften beim Führen von E-Scootern aufzuklären und für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr zu sensibilisieren.
Im Rahmen der Kontrolle wurden 24 E-Scooter sowie 26 Personen kontrolliert. Dabei stellten die Einsatzkräfte 16 Verstöße fest. Es wurden 14 mündliche Verwarnungen ausgesprochen, eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Fahrens unter Alkohol- und Drogeneinfluss gefertigt sowie ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Die meisten Verstöße betrafen das unzulässige Befahren von Gehwegen und Fußgängerzonen. Darüber hinaus wurden zwei Fälle festgestellt, in denen jeweils zwei Personen gemeinsam auf einem E-Scooter unterwegs waren. Alle Betroffenen wurden über die geltenden Vorschriften aufgeklärt und entsprechend verwarnt.
Die Polizei appelliert daher an alle Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern, die geltenden Vorschriften einzuhalten. E-Scooter dürfen erst ab 14 Jahren, nur mit gültigem Versicherungsschutz und ausschließlich auf den hierfür vorgesehenen Verkehrsflächen genutzt werden. Zudem gilt, eine Person pro Fahrzeug, keine Handynutzung während der Fahrt sowie kein Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Allen kontrollierten Personen wurden im Rahmen der Kontrollaktion Flyer mit Präventionshinweisen ausgehändigt.
Quelle: Polizei Aalen. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗
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